Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen des Archäotechnischen Zentrums (kurz ATZ) Welzow e. V.

§ 1 – Auftragserteilung

Mit der Anfrage, die sowohl mündlich als auch schriftlich per Post, Telefax oder Email erfolgen kann, bietet der Kunde dem ATZ Welzow den Abschluss eines Vertrages auf der Grundlage der Angebotspalette und dieser hier aufgezählten Bedingungen verbindlich an. Der Vertrag kommt mit Zugang der Angebotsbestätigung des Kunden oder des Vermittlers an das ATZ Welzow zustande. Die Angebotsbestätigung muss zum Zweck der Disposition innerhalb von 14 Tagen nach der Offerte schriftlich beim ATZ Welzow vorliegen.
Die Buchung erfolgt durch den jeweiligen Kunden auch für die im Angebot mit aufgeführten Personen, für deren Vertragsverpflichtungen er wie für seine eigenen einsteht. Mit der Unterschrift unter dem Angebot erkennt der Kunde die Allgemeinen Geschäfts-bedingungen (AGB) an, soweit diese dem Angebot als Anlage beigefügt und dem Kunden somit zweckmäßig vorgelegt wurden.
Erfolgt durch den Kunden zu einer Veranstaltung eine mündliche Zusage, zählt das als Reservierung des Termins und somit als vorläufige Buchung.

§ 2 – Bezahlung

Mit der schriftlichen Bestätigung des Angebotes ist die Zahlung des vereinbarten Gesamtpreises fällig, soweit vertraglich nichts anderes vereinbart wurde. Die Bezahlung erfolgt per Barzahlung am Veranstaltungstag oder nach Rechnungslegung (Überweisung) innerhalb von 10 Tagen. Das ATZ Welzow weist an dieser Stelle darauf hin, dass es bei Zahlungsverzug der Rechnung (Überweisung) zur Berechnung von Mahngebühren berechtigt ist.
Da es sich beim ATZ Welzow um einen Förderverein mit geringfügigem Umsatz handelt, ist die Einrichtung von der gesetzlichen Umsatz-/Mehrwertsteuer befreit. Diese kann vom ATZ Welzow also nicht erhoben und demzufolge in Rechnungen auch nicht gesondert ausgewiesen werden (Anwendung Kleinunternehmerregelung nach § 19 USTG).
Erfolgt eine mündliche Zusage und der Termin muss später abgesagt werden, wird eine Reservierungspauschale in Höhe der in § 4 – Rücktritt durch den Kunden genannten Prozente fällig. Die Bezahlung erfolgt per Rechnungslegung (Überweisung) innerhalb von 10 Tagen.

§ 3 – Umbuchung

Werden nach Auftragsbestätigung auf Wunsch des Kunden Änderungen hinsichtlich des Termins, des Inhaltes der Veranstaltung oder der gemeldeten Teilnehmerzahl vorgenommen (Umbuchungen), kann es in deren Folge zu höheren Kosten kommen.

§ 4 – Rücktritt durch den Kunden

Der Kunde kann jederzeit vor Beginn der Veranstaltung zurücktreten. Maßgeblich hierfür ist der Zugang einer schriftlichen Rücktrittserklärung bzw. Kündigung beim ATZ Welzow. Tritt der Kunde zurück oder erscheint der Kunde zu der Veranstaltung nicht, so kann das ATZ Welzow Ersatz für seine Aufwendungen wie folgt verlangen:
Rücktritt 8 Wochen vor der Veranstaltung 10 % des vereinbarten Honorars
Rücktritt 6 Wochen vor der Veranstaltung 20 % des vereinbarten Honorars
Rücktritt 4 Wochen vor der Veranstaltung 30 % des vereinbarten Honorars
Rücktritt 2 Wochen vor der Veranstaltung 50 % des vereinbarten Honorars
Rücktritt 1 Woche vor der Veranstaltung oder bei Nichterscheinen 100 % des vereinbarten Honorars.
Dem Kunden bleibt es selbstverständlich unbenommen, dem ATZ Welzow nachzuweisen, dass dem ATZ Welzow tatsächlich keine oder wesentlich geringere Kosten als die geltend gemachte Kostenpauschale entstanden sind. In diesem Fall ist der Kunde nur zur Bezahlung der tatsächlich angefallenen Kosten verpflichtet.

§ 5 – Rücktritt durch die Veranstalter

Das ATZ Welzow behält sich vor, die gebuchte Veranstaltung wegen höherer Gewalt (Katastrophen, Unwettervorhersagen etc.), die eine potenzielle Gefährdung des Kunden darstellen, auch kurzfristig vor der Veranstaltung abzusagen. Er wird in diesem Fall die Möglichkeit der kostenlosen Umbuchung angeboten. Sollte kein passender Alternativtermin gefunden werden, kann das ATZ Welzow dem Kunden gegenüber keinerlei Forderungen aufmachen.

§ 6 – Haftung und Versicherung

Dem Angebot an Kindereinrichtungen und Schulen ist ein Belehrungsbogen beigefügt. Das ATZ Welzow haftet nicht für Schäden, die durch Verstöße gegen die im Belehrungsbogen genannten Punkte oder durch Selbstverschulden des Kunden entstanden sind. Auch bei Schäden, die in Folge einer eventuellen unterlassenen Aufsichtspflicht der betreuenden Erwachsenen entstanden sind, haftet das ATZ Welzow nicht. Mit der Unterschrift unter dem Angebot stimmt der Kunde der Belehrungsauflage zu und belehrt die Teilnehmer im Vorfeld der Veranstaltung wirksam. Während der Veranstaltung und insbesondere den Workshop-Angeboten ist den Weisungen der ATZ-Mitarbeiter und Gästeführer unbedingt Folge zu leisten.

§ 7 – Mitwirkungspflicht

Das Veranstaltungsprogramm des ATZ Welzow führt teilweise in fremdes Betriebsgelände,
unter anderem auch auf Gelände, welches den Regeln des Bergrechts unterliegt. Hier sind festes, geschlossenes Schuhwerk sowie den Witterungsbedingungen angepasste Bekleidung zwingend vorgeschrieben. Den Anweisungen der ATZ-Mitarbeiter und Gästeführer ist unbedingt Folge zu leisten. Die tatsächliche Gruppengröße sollte die angemeldete und gebuchte Gruppengröße nicht wesentlich überschreiten. Der Konsum von Alkohol und Drogen ist während der Durchführung der Workshop-Angebote nicht gestattet. Mängel oder Störungen während der Veranstaltungen sind den ATZ-Mitarbeitern und Gästeführern sofort mitzuteilen. Kommt der Kunde dieser Verpflichtung nicht nach, so stehen ihm im Nachhinein keine Ansprüche zu.
ATZ-Mitarbeiter und Gästeführer sind berechtigt, Ansprüche aufzunehmen. Sie sind nicht berechtigt, Ansprüche anzuerkennen. Der Kunde ist gehalten, sich an die im Angebot genannten Veranstaltungszeiten zu halten, speziell Anfangs- und Endzeiten, damit es nicht zu Überschneidungen mit gebuchten Veranstaltungen anderer Kunden kommen kann. Bei zu frühem Erscheinen im ATZ Welzow gibt es dafür vorgesehene Wartebereiche.

§ 8 – Preise und Teilnahmebedingungen

Die Preise gelten gemäß dem vorliegenden Angebot. Bei Veranstaltungen mit Kooperationspartnern gelten deren jeweilige allgemeine Geschäftsbedingungen, sofern diese wirksam dem Angebot zugrunde gelegt wurden.

§ 9 – Salvatorische Klausel

Sollte eine Bestimmung dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein, wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon nicht berührt. Die Parteien verpflichten sich, anstelle der unwirksamen Bestimmung eine dieser Bestimmung möglichst nahekommende wirksame Regelung zu treffen.

§ 10 – Gerichtsstand und Erfüllungsort

Die mit dem ATZ Welzow geschlossenen Verträge unterliegen ausschließlich deutschem Recht. Gerichtsstand ist Cottbus.

Erfüllungsort:
Archäotechnisches Zentrum Welzow e. V.
Fabrikstraße 2
03119 Welzow

(Stand: Januar 2014)